Behindertenfahrdienst Bochum

Fahrdienst für Menschen mit Behinderung in Bochum



Mobilität - eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger in Bochum sind aufgrund ihrer Behinderung in ihrer Mobilität eingeschränkt und können deshalb öffentliche Verkehrsmittel oder einen PKW nur schwer bzw. gar nicht nutzen. Um diesen Mitbürgern zu helfen und ihnen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, gibt es uns  - den offiziellen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung in Bochum.

jetzt Fahrt buchen!

Wichtige Informationen

Wer kann den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung nutzen?


  • Menschen mit einer körperlichen Behinderung, die nach vorliegender ärztlicher Verordnung durch ihre Krankenkasse mit einem Rollstuhl versorgt wurden.
  • Menschen denen aufgrund der Art und Schwere der körperlichen Behinderung die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Bus, Bahn, „normales" Taxifahrzeug) nicht zumutbar ist.
  • "Besucher" Bochums können -soweit sie zu dem o. a. nutzungsberechtigten Personenkreis zählen und von der Stadt Bochum im Einzelfall eine Genehmigung erhalten- den Fahrdienst der Stadt Bochum für Menschen mit Behinderungen für die Dauer des Besuchs in Anspruch nehmen. Eine Kostenbeteiligung der Stadt Bochum ist hier nicht möglich, es gelten die Fixpreise.

 

Genauere Informationen und eine Berechtigung zur Nutzung können Sie beim Amt für Soziales der Stadt Bochum beantragen.



Wofür kann der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung genutzt werden?


Der Fahrdienst der Stadt Bochum für Menschen mit Behinderungen kann für Fahrten zur Sozialen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft benutzt werden.


Krankenfahrten und Krankentransporte, Fahrten zur Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Fahrten zur Schule und zum Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sind im Rahmen des Fahrdienstes der Stadt Bochum für Menschen mit Behinderungen nicht möglich. Bitte besuchen Sie hierfür die Kategorie Krankenfahrten.

Weitere Informationen gibt es im FAQ

Wie buche ich eine Fahrt?

Fahrten im Rahmen des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung können Sie telefonisch, per E-Mail, per Fax und über das Kontaktformular auf dieser Seite buchen.


Um die verfügbaren Termine unter allen berechtigten Fahrgästen gerecht aufteilen zu können, werden Buchungen nur zu folgenden Zeiten entgegengenommen:

 

Montag - Sonntag: von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr

 

  • Bitte buchen Sie Ihre Fahrten mindestens 24 Stunden und maximal drei Monate vorher.
  • Es können bis zu 6 Fahrten gleichzeitig gebucht werden.
  • Kurzfristige Fahrten (weniger als 24 Stunden vorher) bedürfen der Absprache.

 

Bitte nutzen Sie für Fahrtenanfragen im Rahmen des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung in Bochum folgende Kommunikationswege:

 

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Newsletter abonnieren

*durch ausfüllen des Kontaktformulars wird die Fahrt nicht automatisch gebucht! Wir kontaktieren Sie innerhalb von 24 Stunden bezüglich Ihres Fahrtenwunsches.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Wann kann ich den Behindertenfahrdienst Bochum nutzen?

    Taglich von 8.00 bis 24.00 Uhr. Fahrtenvorbestellungen, die nicht den Tag des Anrufs betreffen, sind täglich von 8.00 bis 19.00 Uhr möglich (möglichst aber zwischen 8.30 Uhr und 16.00 Uhr). Sofern möglich sollte eine frühzeitige telefonische Anmeldung erfolgen.



  • Wie weit darf ich fahren?

    Der Fahrdienst ist grundsätzlich auf das Stadtgebiet Bochum beschränkt. Fahrten in Gemeinden, die direkt an Bochum grenzen, sind in Einzelfällen und ggf. gegen Zuzahlung möglich.

  • Darf ich eine Begleitperson mitnehmen?

    Die unentgeltliche Mitbeförderung von Begleitpersonen ist möglich (im Rahmen des Platzangebotes des Fahrzeuges / sofern dadurch nicht andere teilnahmeberechtigte Personen von der Fahrt ausgeschlossen werden). In den Fällen, wo besondere Hilfe benötigt wird (z. B. Hilfe bei der Überwindung baulicher Barrieren vor dem Einstieg und nach dem Ausstieg sowie beim Ein- und Aussteigen selbst), wird dies durch den Einsatz von zusätzlichem Personal und / oder geeigneten Hilfsmitteln sichergestellt. Eine medizinisch-fachliche Betreuung der zu befördernden Personen ist nicht vorgesehen.

  • Wer hat Anspruch auf Gutscheine?

    Bei der Gewährung von Gutscheinen zur Nutzung des Fahrdienstes der Stadt Bochum für Menschen mit Behinderungen handelt es sich um eine Leistung der Sozialen Teilhabe (Sozialgesetzbuch IX). Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Fahrtkosten vom Amt für Soziales in Bochum getragen.


    Als ausführender Fahrdienst können wir nicht über eine Genehmigung zum erhalt von Gutscheinen entscheiden. Weitere informationen sind beim Amt für Soziales einzuholen.

  • Sind Gemeinschaftsfahrten möglich?

    Die Nutzungsberechtigten haben die Möglichkeit Gemeinschaftsfahrten durchzuführen. Gemeinschaftsfahrten haben einen gemeinsamen Start- und Zielpunkt.

In offizeller Zusammenarbeit mit der Stadt Bochum

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