Fahrdienst für Menschen mit Behinderung in Bochum
Mobilität - eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger in Bochum sind aufgrund ihrer Behinderung in ihrer Mobilität eingeschränkt und können deshalb öffentliche Verkehrsmittel oder einen PKW nur schwer bzw. gar nicht nutzen. Um diesen Mitbürgern zu helfen und ihnen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, gibt es uns - den offiziellen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung in Bochum.
Wichtige Informationen
Wer kann den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung nutzen?
Genauere Informationen und eine Berechtigung zur Nutzung können Sie beim Amt für Soziales der Stadt Bochum beantragen.
Wofür kann der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung genutzt werden?
Der Fahrdienst der Stadt Bochum für Menschen mit Behinderungen kann für Fahrten zur Sozialen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft benutzt werden.
Krankenfahrten und Krankentransporte, Fahrten zur Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Fahrten zur Schule und zum Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sind im Rahmen des Fahrdienstes der Stadt Bochum für Menschen mit Behinderungen nicht möglich. Bitte besuchen Sie hierfür die Kategorie
Krankenfahrten.
Weitere Informationen gibt es im FAQ
Fahrten im Rahmen des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung können Sie telefonisch, per E-Mail, per Fax und über das Kontaktformular auf dieser Seite buchen.
Um die verfügbaren Termine unter allen berechtigten Fahrgästen gerecht aufteilen zu können, werden Buchungen nur zu folgenden Zeiten entgegengenommen:
Montag - Sonntag: von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Bitte nutzen Sie für Fahrtenanfragen im Rahmen des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung in Bochum folgende Kommunikationswege:
Vielen Dank, dass Sie sich an uns gewendet haben.
Wir werden Ihren Terminwunsch so schnell wie möglich bearbeiten.
Taglich von 8.00 bis 24.00 Uhr. Fahrtenvorbestellungen, die nicht den Tag des Anrufs betreffen, sind täglich von 8.00 bis 19.00 Uhr möglich (möglichst aber zwischen 8.30 Uhr und 16.00 Uhr). Sofern möglich sollte eine frühzeitige telefonische Anmeldung erfolgen.
Der Fahrdienst ist grundsätzlich auf das Stadtgebiet Bochum beschränkt. Fahrten in Gemeinden, die direkt an Bochum grenzen, sind in Einzelfällen und ggf. gegen Zuzahlung möglich.
Die unentgeltliche Mitbeförderung von Begleitpersonen ist möglich (im Rahmen des Platzangebotes des Fahrzeuges / sofern dadurch nicht andere teilnahmeberechtigte Personen von der Fahrt ausgeschlossen werden). In den Fällen, wo besondere Hilfe benötigt wird (z. B. Hilfe bei der Überwindung baulicher Barrieren vor dem Einstieg und nach dem Ausstieg sowie beim Ein- und Aussteigen selbst), wird dies durch den Einsatz von zusätzlichem Personal und / oder geeigneten Hilfsmitteln sichergestellt. Eine medizinisch-fachliche Betreuung der zu befördernden Personen ist nicht vorgesehen.
Bei der Gewährung von Gutscheinen zur Nutzung des Fahrdienstes der Stadt Bochum für Menschen mit Behinderungen handelt es sich um eine Leistung der Sozialen Teilhabe (Sozialgesetzbuch IX). Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Fahrtkosten vom Amt für Soziales in Bochum getragen.
Als ausführender Fahrdienst können wir nicht über eine Genehmigung zum erhalt von Gutscheinen entscheiden. Weitere informationen sind beim Amt für Soziales einzuholen.
Die Nutzungsberechtigten haben die Möglichkeit Gemeinschaftsfahrten durchzuführen. Gemeinschaftsfahrten haben einen gemeinsamen Start- und Zielpunkt.
In offizeller Zusammenarbeit mit der Stadt Bochum
Dortmund
Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
Telefonzeiten:
Mo. - Fr.: 14:00 - 18:00 Uhr
Sa. - So.: 08:00 - 14:00 Uhr
Tel.:
0231/ 90 620 500
E-Mail: fahrten@fahrdienst-georg.de
Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
Telefonzeiten:
Mo. - Fr.: 08:00 - 16:00 Uhr
Tel.: 0211/ 700 86 700
E-Mail: bfd@fahrdienst-georg.de
Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
Telefonzeiten:
Mo. - So.: 08:00 - 19:00 Uhr
Tel.: 0231/ 51 81 52 72
E-Mail: bochum@fahrdienst-georg.de