...sitzend, im Rollstuhl, im Tragestuhl
+ zum Arzt
+ zur Dialyse
+ zur Chemotherapie
+ zur Strahlentherapie
+ bei Krankenhausentlassung & Verlegung
+ bei Krankenfahrten aller Art
Krankenfahrten so bequem wie noch nie!
Immer in Begleitung
Wir begleiten Sie gerne bis zu Ihrer Wohnungstür, in die richtige Station im Krankenhaus oder rein in die Praxis und holen Sie, wenn Sie es wünschen, direkt an Ihrer Wohnungstür ab.
Einfache Handhabung mit Ihrem Transportschein
Wir achten immer darauf, dass Ihre ärztliche Verordnung zur Krankenbeförderung (Transportschein) richtig ausgestellt ist, sodass Ihre Krankenkasse die anfallenden Kosten auch für Sie übernehmen kann. Sollte Ihr Transportschein mal nicht richtig ausgestellt sein, lassen wir diesen gerne für Sie korrigieren.
Kein Ärger mit den Krankenkassen
Als Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen, können wir Ihre Krankenfahrt - sofern die Voraussetzungen der Krankenkassen erfüllt sind - direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen und übernehmen gerne das Genehmigungsverfahren für Sie.
Vielen Dank, dass Sie sich an uns gewendet haben.
Wir werden Ihren Terminwunsch so schnell wie möglich bearbeiten.
Es gibt zwar eine gesetzliche Regelung, diese wird jedoch von unterschiedlichen Krankenkassen unterschiedlich ausgelegt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Ihre Krankenfahrten. Wir kümmern uns um das Genehmigungsverfahren zur Kostenübernahme Ihrer Krankentransporte.
Gesetzliche Vorgabe: (§ 60 SGB V)
Voraussetzungen einer Kostenübernahme
Notwendige Fahrtkosten aus zwingenden medizinischen Gründen übernimmt die Krankenkasse im Rahmen einer Krankenbehandlung, aus folgendem Anlass:
Sollten weitere Fahrten aus zwingenden Gründen notwendig sein, kann die Krankenkasse unter folgenden Voraussetzungen die Kosten für Ihre Fahrten mit uns übernehmen:
Wichtig! Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung werden nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse übernommen. Gerne übernehmen wir dieses Genehmigungsverfahren für Sie. Kontaktieren Sie uns daher bitte rechtzeitig vor Fahrtantritt und wir kümmern uns um die Formalitäten für Ihre Krankenfahrt.
Wie bei Arzneimitteln auch, ist bei Krankenfahrten ein Eigenanteil von in jedem Fall 10 % der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5,- €, aber höchstens 10,- € erforderlich.
Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse eine Befreiung von Zuzahlungen erhalten haben, können Sie uns einmalig Ihren Befreiungsausweis vorlegen, sodass Sie dann auch keinen Eigenanteil leisten müssen.
Für Krankenfahrten ohne ärztliche Verordnung kontaktieren Sie uns bitte um ein individuelles Angebot zu erhalten.
Die Krankenfahrt oder der Krankentransport wird auf dem als Muster 4 bekannten Formular (Tsansportschein) verordnet und ist von einem Arzt auszustellen. Hier geben Ärzte alle notwendigen Daten an, die für die Beförderung notwendig sind. Unter Umständen ist aber auch die Genehmigung seitens der Krankenkasse notwendig.
Der Transportschein dient später dazu, dass wir als Krankenfahrt-Unternehmen die Beförderung des Patienten abrechnen können. Also ohne eine gültige Verordnung zur Krankenbeförderung können wir keine Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Ebenso ist es auch wichtig, dass der Transportschen korrekt ausgefüllt wurde. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Transportschein korrekt ausgefüllt ist, können wir uns gerne diesbezüglich kontaktieren.